Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Im ⇡ Zollkodex (ZK) gibt es immer wieder gemeinsame Vorschriften mit zentralen Begriffen für mehrere Verfahren. Besondere Bedeutung haben dabei die Regelungen für Z.m.w.B. Das sind gemäß Art. 84 Ib ZK: Das ⇡ Zolllagerverfahren, die ⇡ aktive Veredelung, das ⇡ Umwandlungsverfahren (⇡ Umwandlung), die ⇡ vorübergehende Verwendung und die ⇡ passive Veredelung. Die Inanspruchnahme dieser Verfahren bedarf der Bewilligung, Art. 85 ZK. Sie enden gemäß Art. 89 ZK, sobald die darin übergeführten Waren bzw. die gewonnenen Veredelungs- oder Umwandlungserzeugnisse eine neue zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten haben. Endpunkt ist nicht, wie ausdrücklich in Art. 92 ZK für das externe ⇡ Versandverfahren vorgesehen, die ⇡ Gestellung bei einer Zollstelle. Vielmehr kommt es ohne ein Zwischenstadium auf den Beginn eines neuen Zollverfahrens oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung an.
Lexikon der Economics.
2013.
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